Zertifizierung Mediationsausbildung
Qual. Ausbildungsbescheinigung und
Zertifizierungsmöglichkeit nach §§ 5 und 6
Mediationsgesetz (120 Std.)
Die Ausbildung erfolgt nach den Vorgaben des Mediationsgesetzes und der ZMediatAusbV (§ 2). Das
Absolvieren aller Seminare (120 Std.) und einer Einzelsupervision, sowie eine erfolgreiche Teilnahme am
Kolloquium führen zur (KOMED-) Ausbildungsbescheinigung als
Mediator/in.
Nach Verabschiedung der Rechtsverordnung (über Inhalte und Umfang
einer Mediationsausbildung) in 2017 kann auf dieser Basis die Bezeichnung "zertifizierter
Mediator" geführt werden. Da die Ausbildung die Anforderungen
erfüllt, ist sie zertifizierungsfähig nach §§ 5 und
6 Mediationsgesetz und Rechtsverordnung. Die Referenten von KOMED-München sind
Berufs-Mitglieder des Bundesverbands Mediation BM e.V..
Weitere
Anerkennungsmöglichkeiten:
Die drei Verbände (BAFM, BM und BMWA) erkennen die
Ausbildungen,
Richtlinien etc. der anderen Verbände an; daher ist
prinzipiell
auch die Mitgliedschaft im jeweils anderen Verband unter bestimmten
Voraussetzungen möglich.
Dies trifft auch auf die deutschsprachigen Mediationsverbände in der
Schweiz und Österreich zu.